An alle Planer: Der zweite Frühling für Ihre Projekte!

1.

Projekte wählen

alles was in Frage kommt
Grundsätzlich können Planer jede fertige / gebrauchte Planung anbieten, solange sie vollständig ist und den aktuellen Anforderungen des Baurechts entspricht (z.B. EnEV 2016). Details siehe Verkäufer-Checkliste.
2.

hochladen

auf Hausbau.Services anbieten
Keine Sorge, wir unterstützen Sie dabei, alles einzurichten. Nur der für Bauherren visuell wichtige Teil Ihrer Planung (z.B. Grundrisse) wird auf Hausbau.Services angezeigt und mit den relevanten Eckdaten versehen.
3.

Geld verdienen

mit Projekten & Services
Wir übernehmen die Vermarktung und sorgen für Ihre Bezahlung. Sie bieten Bauherren die fertige Planung, kleinere Anpassungen sowie die Einreichung des Bauantrags an. Die HOAI wird berücksichtigt.
HBK22

hochladen Ihrer Projekte

wir unterstützen Sie dabei

Liebe Planer, wir kümmern uns darum, dass Ihre Projekte gut und richtig auf Hausbau.Services präsentiert werden. Dazu kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter folgender Nummer: 030-239 468 30. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schicken an: verkaufen@hausbau.services

Grundrisse

Checkliste für Verkäufer

Schritt für Schritt zum Verkäufer auf Architekto.de

Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, in der alles genau erklärt wird und mit der Sie erfolgreich Ihre Projekte auf Hausbau.Services hochladen und anbieten können. Sie erhalten die Checkliste auf Anfrage per Telefon (030-239 468 30) oder E-Mail (verkaufen@hausbau.services).

fertige Projekte + Services

wieder und wieder verkaufen

Ihr Honorar setzt sich zusammen aus dem Preis der fertigen Planung sowie ggf. den Preisen für die Prüfung der Bebaubarkeit, kleinere Anpassungen, der Einreichung des Bauantrags sowie weiteren Services die Sie anbieten. Details siehe Verkäufer-Checkliste.

Eine einmal auf Hausbau.Services hochgeladene Planung können Sie beliebig oft verkaufen – entsprechend oft erhalten Sie Ihr Honorar. Da die Zahlungsabwicklung über Hausbau.Services läuft, sind Zahlungsausfälle für Sie in der Regel ausgeschlossen.

Hausbau, Vertrag

Provision

nur im Erfolgsfall

Wie bei Online-Marktplätzen üblich, erhält Hausbau.Services vom jeweiligen Verkäufer im Erfolgsfall eine Provision für jede verkaufte Planung und für jeden verkauften Service. Der weitaus größere Teil des Umsatzes bleibt aber beim Verkäufer. Für den Fall, dass der Verkäufer oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen mit dem Käufer einen Bauvertrag bzw. Verbraucherbauvertrag abschließt, wird noch einmal eine geringe Provision im Promillebereich fällig. Dem Verkäufer entstehen keine weiteren Kosten.

Details und die genauen Konditionen siehe “Verkäufer-Checkliste”.

FAQ´s

Am besten, Sie rufen uns an (030-239 468 30) oder schreiben uns eine E-Mail an: verkaufen@hausbau.services. Sie erhalten daraufhin unsere Verkäufer-Checkliste mit allen Infos. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Bedarf auch persönlich beim Einrichten Ihres Verkäufer-Kontos und dem Hochladen Ihrer Projekte. Am Ende werden Sie sehen, dass alles ganz einfach ist.

Sie bieten Käufern (i.d.R. Bauherren) Ihre fertigen Planungen zur einmaligen Umsetzung eines Bauvorhabens an. Im Kern handelt es sich um Bauzeichnungen, Statik, Flächen- Kubaturberechnung und wenigstens die wichtigsten Details der Ausführungsplanung. Darüber hinaus können Sie noch weitere Leistungen anbieten wie z.B. die Erstellung eines Wärmeschutznachweises.

Auf Wunsch des Käufers, müssen Sie zusätzlich zur Planung zwingend noch die folgenden Services anbieten:

  1. Bebaubarkeit des Baugrundstücks mit der zuständigen Baubehörde klären
  2. kleinere Anpassungen (z.B. Grundrissänderungen), die aber nicht zu einer wesentlichen Änderung der Statik ausarten dürfen
  3. Zusammenstellung und Einreichung des Bauantrags (mit Zuarbeit durch Bauherr, Vermesser, Bodengutachter)

Im Prinzip entspricht Ihr Angebot dem einer normalen “Planer-Bauherr-Beziehung”. Details siehe “Verkäufer-Checkliste”.

Der Käufer einer Planung erhält das NICHT exklusive und NICHT übertragbare Recht, die erworbene Planung als Bestandteil eines Bauantrags für den EINMALIGEN Bau eines Gebäudes zu nutzen. Eine Weitergabe oder erneute Nutzung ist dem Käufer untersagt.

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